Ausländerrecht
Das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht ist eines unserer Schwerpunkte. Wir arbeiten auf diesem Gebiet seit über zehn Jahren. In den 90er Jahren lag der Schwerpunkt bei Asyl- und Aufenthaltstiteln der Immigranten aus unterschiedlichen Ländern.Unsere Kanzlei hat durch ihr politisches und juristisches Engagement ein hohes Ansehen im Inland und Ausland erlangt. Das Ausländerrecht beinhaltet nicht nur die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem deutschem Aufenthaltsgesetz, sondern ist damit verbunden, die Einreise und den dauerhaften Aufenthalt eines Ausländers zu sichern. Wir besitzen auf diesem Gebiet eine Kompetenz, wenn es um die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik geht.
Neben dem ausländerrechtlichen Teil möchten zahlreiche Immigranten in Deutschland eingebürgert werden. Hier hat die Kanzlei Erdem durch politische Arbeit und rechtliche Initiativen dazu beigetragen, dass das alte Einbürgerungsrecht im Jahre 2000 reformiert wurde. So hat der Kanzleigründer Rechtsanwalt Erdem im Jahr 1989 in der „Zeit" die doppelte Staatsbürgerschaft angemahnt.
Das neue Einbürgerungsrecht sieht nur in eingeschränkten Fälle die doppelte Staatsbürgerschaft vor. Die Kanzlei Erdem wird weiterhin politisch und rechtlich dafür arbeiten, dass jeder, der die doppelte Staatsbürgerschaft haben möchte, auch erhält.